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Mit unbezahltem Urlaub durch die Welt reisen

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Update des Beitrags aus Dez. 2016 am 4. Sept. 2019: dabei habe ich insbesondere Links zu mittlerweile existierenden Beiträgen ergänzt und kleinere Tippfehler korrigiert. Außerdem habe ich ein neues Titelbild eingefügt. Viel Spaß beim Lesen!

Es gibt verschiedenste Modelle, wie sich ein aktueller Job mit dem Reisen verbinden lässt. So bedeutet eine längerfristige Reise nicht zwangsweise, dass du hierfür deinen Job kündigen musst.

Gerade wenn du zufrieden bist mit deiner Arbeit, nicht auf deine Karriere verzichten möchtest und deine Kollegen magst, solltest du dir das Modell „unbezahlter Urlaub“ mal genauer anschauen!


Ein eigener Definitionsversuch für das Modell unbezahlter Urlaub

Mittlerweile ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass die verbreiteten 24 bis 30 Tage bezahlter Urlaub durch unbezahlten Urlaub aufgestockt werden, um die Welt zu bereisen.

Für diesen Beitrag möchte ich als unbezahlten Urlaub alles beschreiben, was bis zu vier Wochen dauert. Diese Definition folgt im Übrigen der Beschäftigungsdefinition des Sozialgesetzbuches (§7, Abs. 3, 1. Satz, wenn du nachlesen möchtest). Klingt wichtig, ne?!

Solltest du eine längere Auszeit planen, ist der Beitrag zum Sabbatical etwas für dich.



Lese-Tipp: Der unbezahlte Urlaub ist nur ein Model, mit dem du trotz Vollzeitjob auf Weltreise gehen kannst. Es gibt noch weitere Möglichkeiten für deine Auszeit:
5 Modelle, mit denen es dir gelingt, deine Auszeit zu nehmen um Reisen zu gehen



Den Urlaub unbezahlt verlängern - wie es geht!

Beim unbezahlten Urlaub besteht zum Zwecke einer Reise kein genereller, gesetzlicher Anspruch (Quelle: Arbeitsrechte). Vielmehr bedürfen diese freien Tage einer Absprache mit dem Arbeitgeber. Oft wird dabei eine Zusatzklausel zum Arbeitsvertrag erstellt. Diese besagt inhaltlich dann, dass der Arbeitnehmer -im Optimalfall du- für eine gewisse Anzahl an Tagen zusätzlich freigestellt wird. Für diese Tage erfolgt natürlich dann keine Vergütung.

Es gibt hierbei keinen vorgeschriebenen Prozess und jedes Unternehmen hat bei der Vergabe von unbezahltem Urlaub sicherlich andere Vorgehensweisen.

Grundsätzlich ruhen bei dem unbezahlten Urlaub die so genannten Hauptleistungspflichten. Das heisst im Klartext: du gehst nicht arbeiten und dein Chef muss dir deswegen auch keine Kohle zahlen. Alle weiteren Klauseln des Arbeitsvertrages, beispielsweise eine vereinbarte Kündigungsfrist, bleiben davon unberührt. So besteht dein Anstellungsvertrag also weiterhin (siehe dazu auch Arbeitsratgeber).

Oft handelt es sich beim unbezahlten Urlaub um ein paar Tage im Jahr. Ich kenne Freunde, die sich einmalig unbezahlten Urlaub genommen haben, um Reisepläne zu verwirklichen. Genauso habe ich aber auch Freunde, die jährlich bis zu 40 Tage Urlaub (davon dann 30 Tage bezahlt und 10 Tage unbezahlt) heraus gehandelt haben und dafür auf Gehalt verzichten.

Unbezahlter Urlaub ganz unbeschwert
Mal ganz unbeschwert auf dem Kopf stehen auf Reisen, mit unbezahltem Urlaub


Deine Vorteile bei bis zu einem Monat unbezahlten Urlaub

1. Sozialabgaben erfolgen weiterhin
Ein großer Vorteil ist, dass der unbezahlte Urlaub bei der Dauer von bis zu einem Monat wie normaler Urlaub behandelt wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bis zu vier Wochen weiterhin die Abgaben in die Sozialkassen und an die Versicherungen tätigt. Gerade die Fortführung der Krankenversicherung ist dabei für dich als Reisenden perfekt.

2. Keine Lücke im Lebenslauf
Zum Zweiten ergeben sich in deinem Lebenslauf keine Lücken. Möglicherweise wirst du diesen Punkt als wichtig empfinden. Abhängig davon, wie du es handhaben möchtest, kannst du daher künftigen Arbeitgebern von deinen Abenteuern erzählen. Da sich deine unbezahlten Urlaubstage aber nirgendwo wiederfinden, kannst du diese Erfahrung auch für dich behalten.

3. Reisen für Starter
Drittens ist ein unbezahlter Urlaub eine hervorragende Möglichkeit, das Reisen einmal anzutesten. Dabei gibst du noch nichts auf, lebst weiter in deinen heimatlichen Strukturen und schiebst einfach eine längere Auszeit ein. Du hast sozusagen nichts zu verlieren.

4. Einfacher umsetzbar
Last but not least lässt sich ein unbezahlter Urlaub leichter einschieben, als beispielsweise ein Sabbatical. Anders als bei langen Reisepausen, kann ein verlängerter Urlaub schonmal leichter mit dem Chef verabredet werden. Auch wenn du im operativen Geschäft tätig bist, sollte das mit etwas Planung und Vorlaufzeit durchaus möglich sein.


 
 

Vom Vollzeitjob zur Weltreise

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Deine Nachteile

1. Zeitlich sehr begrenzt
Bei einem unbezahlten Urlaub verhandelst du meist über ein paar zusätzliche freie Tage im Jahr. Damit lassen sich keine ganz großen Reiseprojekte verwirklichen.

2. Wenig flexibel
Sagen wir, du bist endlich auf Reisen. Du liegst auf einer thailändischen Insel in der Hängematte und genießt das Leben. Solltest du dann auf den Gedanken kommen, dass du doch lieber länger unterwegs wärst, so ist das Modell hier wenig flexibel. Wenn du nicht gerade den besten Chef auf der Welt hast, musst du beizeiten trotzdem wieder nach Hause fliegen.

3. Verdienstausfall
Natürlich wirst du beim unbezahlten Urlaub einen Verdienstausfall haben. Wobei dieser Nachteil gleichzeitig ein halber Vorteil ist. So geht das Finanzamt bei der Berechnung deine Steuer davon aus, dass du ganzjährig gleichmäßig viel verdienst. Im Normalfall heißt das, dass du am Ende ein paar Euronen zurück bekommst, weil du durch den Verdienstausfall eben weniger auf das Konto bekommst.



Lese-Tipp: Suchst du noch Inspiration für die Reiseziele während deiner Auszeit?
Die perfekten Ziele für deine Auszeit: 8 Länder und jede Menge Inspiration!



Auf dem Weg zum unbezahlten Urlaub - das Gespräch mit dem Chef

Der erste Schritt zum unbezahlten Urlaub ist der Gang zum Chef. Überlege dir genau, wie viele Urlaubstage du unbezahlt beantragen möchtest und bereite dich gut vor. Möchtest du einmalig weitere Urlaubstage heraus handeln oder jedes Jahr mit mehr Urlaubstagen in das Jahr starten?

Je nach Unternehmen wird dein Chef es lieber oder weniger gerne sehen, dass du zusätzliche Tage im Jahr fehlen wirst. Deswegen gilt es, mit guten Argumenten zu überzeugen.

Erkläre, was du mit der Auszeit erreichen möchtest! Sicher findest du auch ein paar Vorteile für deinen Arbeitgeber?!

Vielleicht machst du ja sogar einen Sprachaufenthalt und hinterher kannst du Englisch. Oder aber du wirst kreativer, freier und erholter zurückkommen. Das wird sich natürlich auch auf die Qualität deiner Arbeit auswirken. Logo! Möglichweise hast du auf der Arbeit sowieso Phasen, in denen nicht so viel los ist. Dann ist es auch für deinen Arbeitgeber super, wenn du unterwegs bist, anstatt unbeschäftigt herumzusitzen.

Wenn du dir nicht sicher bist, wie dein Chef reagieren wird, kannst du ihn ja zunächst mal informell ansprechen.

Unbezahlter Urlaub und was damit anzufangen ist
Unbezahlter Urlaub und was damit anzufangen ist


Unternehmensprozesse und Schriftstücke

Lass dich nicht davon aufhalten, dass es in deinem Unternehmen noch keinen Prozess für unbezahlten Urlaub gibt oder du diesen Weg als erstes gehst. Im Zweifelsfall kannst du dabei unterstützen, diese neue Regelung auch im Sinne deiner Kollegen mit einzuführen.

In jedem Fall ist es wichtig, die Rahmenbedingungen der Vereinbarung schriftlich, als Zusatzvereinbarung zu deinem Arbeitsvertrag, festzuhalten. Damit hast du etwas in der Hand, was in dem schnelllebigen Alltag heute immer wertvoll ist. Selbst wenn dein Chef unvorhersehbar das Unternehmen verlässt, kannst du mit einem Schriftstück entspannt deine Reise antreten.


Schlussplädoyer

Der unbezahlte Urlaub ist eine herausragende Möglichkeiten, um arbeiten und reisen zu verbinden. Insbsondere dann, wenn du mit deinem Job zufrieden bist, deine Arbeitskollegen und deine Aufgabe magst, bietet diese Möglichkeit eine Win-Win Situation. Du kannst deine privaten Träume mit deinem Alltag verbinden, ohne etwas zu verlieren.


Wie gehts weiter?

Dieser Beitrag betrachtet allein das Modell, für bis zu einem Monat unbezahlten Urlaub zu nehmen. Spannend ist es auch, wenn du längere Reiseprojekte planst. Dann werden bis zu 30 Tage Urlaub und ein Monat unbezahlter Urlaub möglicherweise nicht mehr ausreichen.

Welche Möglichkeiten du in diesen Fällen hast, zeigt dir der Beitrag 5 Modelle, mit denen es dir gelingt, deine Auszeit zu nehmen um Reisen zu gehen.



Hast du Fragen zum unbezahlten Urlaub? Hast du vielleicht schonmal einen unbezahlten Urlaub gemacht? Ich bin auf der Suche nach Gastautoren, die über diese Erfahrungen berichten möchten. In jedem Fall freue ich mich über deine Kommentare, Emails und Rückmeldungen über sonstige Kanäle.




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Christin Wanderlust
Christin Wanderlust
Frau Wanderlust zeigt dir Wege auf, wie du das Reisen und das Arbeiten in der Heimat verbinden kannst. Eine Weltreise muss dabei nicht immer heissen, dass du deinen Job kündigen und alles aufgeben musst. Also schau doch mal vorbei!

14 Comments

  1. Eva Faust sagt:

    Hi Christin,
    dein Blog gefällt mir super!!!
    Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit! Ich würde mich freuen dich bald wieder zu sehen. Bis dann alles Gute, Eva

    • Hallo Eva,
      ach wie cool, vielen Dank für deine Nachricht und deine tollen Worte. Da freue ich mich sehr drüber!
      Dir auch eine wunderbare Weihnachtszeit – hier kommt ehrlich gesagt nicht ganz so viel Weihnachtsstimmung auf 🙂
      Lass uns im neuen Jahr mal ein Kölch zusammen trinken, ich würde mich auch freuen.
      Schöne Grüße,
      Christin

  2. Liebe Christin,
    ich habe damals den Weg der Kündigung gewählt, aber eine mit dem Reisegen infizierte Freundin von mir macht es gerade genau nach diesem Modell. Für eine dreimonatige Reise durch Australien und Indonesien sammelt sie sich zwei Monate Urlaub an und hat die Möglichkeit, mit einem Monat unbezahltem Urlaub aufzustocken. Feine Sache! Zumindest hat man die Sicherheit, dass danach wieder Geld in die Kasse kommt und keine Lücke im Lebenslauf entsteht. Allerdings plant meine Freundin auch schon über ein Jahr im Voraus, aber Vorfreude ist ja bekanntlich das Beste.
    Danke für diesen informativen Beitrag, der Licht in das Dunkel der Bürokratie bringt und beschreibt, welche Ansprüche man überhaupt hat und wie es mit der Sozialversicherung läuft. Es ist ein Thema, was immer attraktiver wird.

    Viele liebe Grüße,
    Stefanie

    • Liebe Stefanie,

      ja, ne!? So ein unbezahlter Urlaub ist schon was Feines. Vor allem, wenn man seinen Job gerne mag und auf Sicherheit aus ist.

      Ich freue mich, dass dir der Beitrag gefällt.

      Mehr zu dem Thema, wie es sich länger reisen lässt, folgt in Kürze. Dann kommt auch dein Model ans Tageslicht 🙂

      Schöne Grüße sendet dir,

      Christin

    • Elena sagt:

      Hi Stefanie, ich überlege mir den gleichen Weg wie deine Freundin zu gehen. Da dein post fast 2j alt ist, ist es schon wahrscheinlich Wahr geworden. Könntest du mich eventuell mit deiner Freundin in Kontakt setzten? ich würde gern ein paar Fragen an sie stellen. danke im voraus! mfg, Elena

      • Hallo Elena,

        sehr gute Überlegung.

        Klick mal auf den Namen von Stefanie – da ist ein Link hinter zu ihrem hervorragenden Blog Comfortzoneless. Sie hat fleissig gebloggt, während sie unterwegs war und ist im übrigen gerade vor einem Monat oder so wieder zurück gekommen 😉

        Viele Grüße,

        Christin

  3. […] berichtet er in einem Interview darüber ♦ Kristin von Frau Wanderlust hat einen interessanten Artikel über unbezahlten Urlaub verfasst ♦ Jana von Sonne & Wolken ist der Meinung, dass es sich mit Handgepäck wunderbar […]

  4. Christian ullrich sagt:

    Liebe Christin,
    Waren das noch Zeiten…dein Blog liest sich echt prima! Tolle Ideen!
    Viel Spaß und Pass weiterhin auf dich auf!
    Grüße Bottle ulle

    • Der Bottle! Na vielen Dank für die Blumen! Das mach ich doch glatt. Habe ja jetzt starke Unterstützung zur Seite und reise nicht mehr allein durch die Weltgeschichte 😉
      Schöne Grüße zurück und Kölle alaaf (wahrscheinlich liest du das erst nach Mittwoch:-))

  5. Claudia sagt:

    Hallo Christin, vielen Dank für den informativen Blog. Macht es eigentlich einen Unterschied, ob man z.B. den ganzen Juli unbezahlten Urlaub nimmt, oder sollte man das wegen der Sozialabgaben und gesetzlichen Krankenversicherung lieber auf z.B. 1/2 Juli und 1/2 August verteilen, wenn man einen Monat nehmen will? Lieben Gruß Claudia

    • Hallo Claudia,

      wow. Gute Frage. Ich habe jetzt eine Weile danach gegoogelt, doch gibt es zum Thema Sozialabgaben keine richtige Aussage zur Tagesgenauen Anrechnung. Es ist jeweils die Rede davon, dass mit Antritt des unbezahlten Urlaubs der Schutz durch Sozial- und Krankenversicherung ausfällt – weil man ja auch nichts einzahlt. Dabei ist der Schutz nur noch bis 4 Wochen nach dem ersten Tag des unbezahlten Urlaubs gegeben. Das wird Tag-genau gerechnet (siehe bspw. hier: https://www.arbeitsrechte.de/unbezahlter-urlaub/).

      Da ich Freiberuflerin bin, zahle ich keine Sozialabgaben, wie es ein Arbeitnehmer tut. Für die Krankenkasse kann ich sagen, dass die das Tag-genau anrechnen. Da zahlst du dann auch nur Beiträge für einen halben Monat, wenn du bspw. am 15.7. raus bist. Deswegen macht es keinen Unterschied.

      Ich hoffe, das hilft.

      Viel Spaß bei der Planung deines Urlaubs wünsche ich dir! Wo soll es denn hingehen?

      Schöne Grüße aus Oslo,

      Christin

  6. Florian sagt:

    Hallo Christin,
    danke für den tollen sowie hilfreichen Artikel.
    Zwei Fragen hätte ich dazu:
    Wie viel Zeit muss zwischen zwei unbezahlten Urlauben liegen, die komplett (4 Wochen) ausgenutzt werden?
    Könnte die Zeit dazwischen mit normalen Urlaub oder den Abbau von Überstunden ausgefüllt werden?
    Danke für weitere Hilfe und viele Grüße
    Florian

    • Hey, hey Florian,

      ja sehr gerne! Ich freue mich, wenn dir die Inhalte bei deiner Planung weiter helfen.

      Grundsätzlich gibt es da meines Wissens keine gesetzlichen Regelungen. Vielmehr ist es etwas, was du individuell mit deinem Arbeitgeber abstimmen kannst und es ist einfach Verhandlungssache.

      Ich drücke dir fest die Daumen für dein Vorhaben.

      Schöne Grüße

      Christin

  7. […] von Frau Wanderlust hat einen interessanten Artikel über unbezahlten Urlaub […]

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